Es gibt Neuigkeiten!

Die Regierung hat offenbar einen fertigen Gesetzesentwurf zum Kindschaftsrecht,
der in politischer Abstimmung ist.

Die Regierung arbeitet seit Jahren an einer Reform des Familienrechts. Das Kindschaftsrecht regelt die meisten Rechte zwischen den Eltern und Kindern, wie dem Obsorge-, Kontakt- und Unterhaltsrecht. Die letzte Reform fand 2013 statt. Sie brachte massive Verschlechterungen für Mütter, zum Beispiel die gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen der Mutter bei unverheirateten Paaren. Die kommende Reform darf nicht zu einem weiteren patriarchalen Backlash gegen Mütter und Kinder werden! Wir fordern deshalb:
  • Keine Doppelresidenz!
  • Keine automatische gemeinsame Obsorge bei unverheirateten Paaren! Auch dann nicht, wenn sie denselben Wohnsitz haben! Sofortiger Entzug der Obsorge bei häuslicher Gewalt!
  • Das uneingeschränkte Aufenthaltsbestimmungsrecht muss bei dem Elternteil bleiben, bei dem das Kind wohnt!
  • Die wortwörtliche Aufnahme des Artikel 31 der Istanbul-Konvention in den Gesetzestext des § 138 ABGB zum Kindeswohl!
Der Kindesunterhalt soll „transparenter“ und „nachvollziehbarer“ gestaltet werden. Derzeit lebt über die Hälfte der Kinder von Alleinerzieher*innen, nämlich 54% in Armut oder Ausgrenzung. Nur die Hälfte der Väter zahlt Kindesunterhalt und wenn, dann auch viel zu wenig: Der bezahlte Kindesunterhalt sollte 100% der Kinderkosten abdecken, tatsächlich deckt er nur ein Drittel davon ab: im Durchschnitt wurden 2021 304 EUR pro Kind und Monat Kindesunterhalt bezahlt. Mittlerweile betragen die Kosten eines Kindes bei einer Alleinerzieher*innen im Schnitt über 1.000 EUR pro Monat. Eine Trennung darf nicht zu einer automatischen Verarmung von Kindern führen! Die Kindschaftsrechtsreform muss den Kindesunterhalt sichern und so Kinderarmut vorbeugen!
 
Wir fordern deshalb:
  • Die Unterhaltsgarantie in Höhe der tatsächlichen Kinderkosten, nicht nur in Höhe der Halbwaisenrente!
  • Der Kindesunterhalt muss weiterhin bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit gezahlt werden, nicht nur bis zum 24. Lebensjahr. Außerdem muss der Unterhalt zumindest die tatsächlichen Kinderkosten abdecken!
  • Es darf keine finanziellen Anreize zur Reduktion des Kindesunterhalts bei mehr Betreuung geben!
Bitte teile dieses Mail und lade Deine Kontakte ein, die Petition zu unterschreiben! Danke!