Wir machen auf institutionelle Gewalt aufmerksam!
Gewalt kann viele Formen annehmen – und manche sieht man nicht
FEM.A kämpft für ein Ende der Gewalt gegen Mütter und Kinder durch Institutionen und Kindsväter.
Von 25. November bis 10. Dezember finden jährlich weltweit die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen statt. Das diesjährige internationale Thema lautet „Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum“. Dazu gehört auch die institutionelle Gewalt, die Mütter und Kinder in Pflegschafts- und Unterhaltsverfahren erleiden. FEM.A macht ganzjährig auf das Thema aufmerksam. Während der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen laden wir Betroffene und Organisationen ein, sich der Kampagne mit dem Hashtag #StopptInstitutionelleGewalt anzuschließen, um gemeinsam Öffentlichkeit für das Thema zu schaffen und die Gewalt zu beenden.
Es ist leider eine Tatsache, dass österreichweit Kinder dazu gezwungen werden, Kontakte mit ihren gewalttätigen Vätern wahrzunehmen. Manchmal endet dies sogar tödlich. Wie das sein kann und welche anderen Gesichter institutionelle Gewalt als Fortsetzung der Vätergewalt hat, kannst Du in unserer Broschüre nachlesen: hier
Wir fordern daher
- Die konsequente Anwendung der Istanbul Konvention, insbesondere Artikel 31, durch alle Institutionen – Opfer von Gewalt haben ein Recht auf Schutz!
- Inhaltlich verpflichtende Weiterbildung bezüglich Opfer- und Gewaltschutz von allen Akteur*innen in Pflegschaftsangelegenheiten
- Ein explizites Verbot der Anwendung von pseudowissenschaftlichen Konzepten wie der Parental Alienation Syndrome (Eltern-Kind-Entfremdung), Bindungsintoleranz oder Scheinerinnerungen
- Die wortwörtliche Aufnahme des Artikel 31 der Istanbul-Konvention in den Gesetzestext des § 138 ABGB zum Kindeswohl.
- Eine Informationskampagne für Betroffene durch das Justizministerium über die Istanbul-Konvention, insbesondere über den Artikel 31, damit Mütter über ihre Rechte aufgeklärt werden.
- Weitere Forderungen finden sich in unserer Broschüre über institutionelle Gewalt
27. November 2023: Mahnwache vor dem Bezirksgericht Innere Stadt
Am 27. November gedachten wir im Rahmen einer Mahnwache den Opfern institutioneller Gewalt in Österreich, allen voran den Kindern. Denn immer noch müssen Kinder sterben, weil die Gewalt der Väter von den Institutionen wie Familiengerichten nicht ernstgenommen wird.
Diese Menschenrechtsverletzungen, die unbemerkt mitten in unserer Gesellschaft geschehen, müssen sofort beendet werden. Kein Kind, keine Mutter darf mehr sterben, weil ihr vor Gericht nicht geglaubt wird! Kein Kind darf mehr in die Obhut eines Gewalttäters oder sexuellen Missbrauchers gezwungen werden, weil die Gewalt verharmlost wird.
Unsere Forderungen zur Beendigung dieser Gewalt sind klar: besserer Schutz der Kinder, insbesondere die durchgängige Anwendung der Istanbul-Konvention, wirksamere Kontrollmechanismen, Bildung und Schulung aller Beteiligten und vor allem Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.
4. Dezember 2023:
Podiumsdiskussion „Stoppt Institutionelle Gewalt an Frauen und Kindern“
Im Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen veranstaltete FEM.A eine Podiumsdiskussion zum Thema “Stoppt Institutionelle Gewalt an Frauen und Kindern” mit Mag.a Sonja Aziz (Familienrechtsanwältin), Dr.in Ulrike Altendorfer-Kling (Kinderpsychiaterin) und Andrea Czak, MA (Obfrau Verein FEM.A). Moderiert wurde die Diskussion von Petra Unger, MA (Frauenspaziergänge).
25.11.-10.12.2023
16 Tage gegen Gewalt an alleinerziehenden Frauen
#StopptInstitutionelleGewalt ist die Aktion gegen institutionelle Gewalt an Frauen – FEM.A macht die Gewalt gegen Mütter im Familenrecht und seinen Institutionen sichtbar.
Denn Gewalt kann viele Formen annehmen – und manche sieht man nicht.
Gegen institutionelle Gewalt an Alleinerzieherinnen
#StopptInstitutionelleGewalt | 25.11.-10.12.2023 – DIE AKTION GEGEN INSTITUTIONELLE GEWALT AN ALLEINZIEHERINNEN
Wir machen Gewalt gegen Mütter und Kinder im Familienrecht und seinen Institutionen im Jahr 2023 sichtbar.
Wir fordern die konsequente Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention im Familienrecht.
Mach mit bei der Kampagne „Stoppt institutionelle Gewalt“!
Ist Dir schon institutionelle Gewalt widerfahren? Mach mit und hilf uns dabei, auf das Thema aufmerksam zu machen! Unser Ziel ist es, die institutionelle Gewalt in Österreich zu beenden und Frauen und Kindern eine würdevolle und gerechte Behandlung bei Institutionen zu garantieren.
Was Du tun kannst
Das ganze Jahr über, insbesondere aber während der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen (25. November bis
10. Dezember) teilen Frauen ihre Erfahrungen mit institutioneller Gewalt oder drücken ihre Solidarität aus. Unter dem Hashtag #StopptInstitutionelleGewalt werden Beiträge veröffentlicht. Du hilfst uns, indem Du die Beiträge likst, kommentierst und teilst. Drücke Deine Solidarität mit den Opfern aus und kläre Deine Follower*innen über das Thema auf, damit auch sie wissen, was an österreichischen Pflegschaftsgerichten vor sich geht!
Bist Du selbst Opfer institutioneller Gewalt?
Wenn Du Deine Erfahrung nicht selbst teilen möchtest, kannst Du sie uns gerne an office@verein-fema.at schicken. Wir anonymisieren auf Wunsch Deine Geschichte und publizieren sie auf unseren Social Media Kanälen mit Deinem Einverständnis. So musst Du Dich keinen hässlichen Kommentaren oder sogar persönlichen Angriffen aussetzen. Wir moderieren unsere Kanäle so gut es geht zeitgerecht.
Niederlegung weißer Lilien ab dem 25. November
Möchtest Du die Menschen und Institutionen, die Dir Gewalt angetan haben, für das Thema mit uns sensibilisieren? Unter dem Motto „Tausche Lilie gegen Gewaltschutz“ machen wir gemeinsam auf das Ausmaß der institutionellen Gewalt aufmerksam!
Ab 25. November legen Alleinerzieher*innen in ganz Österreich eine weiße Lilie vor dem Ort ab, an dem ihnen institutionelle Gewalt widerfahren ist: Am Familiengericht, in der Familiengerichtshilfe, im Besuchscafé, beim Jugendamt, im Büro der Gutachterin oder des Gutachters oder einem der vielen anderen Orte, an denen Frauen Institutionen ausgesetzt sind. Die Mütter legen außerdem eine Postkarte bei, in der die Kampagne erklärt ist. Wenn Du dabei sein willst, kannst Du Dir eine Vorlage der Postkarte von unserer Aktionsseite herunterladen und ausdrucken: stoppt-institutionelle-gewalt.verein-fema.at/
Du kannst natürlich auch Deine eigene Karte gestalten!
Hast Du keine Lilie zur Hand, kannst Du Dir auf unserer Seite auch das Bild einer Lilie ausdrucken und ausschneiden oder das Symbol der Lilie gemeinsam mit dem Hashtag #Stoppt institutionelleGewalt mit Kreide auf den Boden zeichnen.
Um auch auf Social Media auf die Kampagne aufmerksam zu machen, kannst Du ein Foto von Deiner Lilie und der Karte machen und unter dem Hashtag #StopptInstitutionelleGewalt davon posten.
Lasst uns das Internet mit weißen Lilien übersäen!
How to…
1.
Lade dir die Vorlage der Aktionspostkarte von unserer Webseite (stoppt-institutionelle-gewalt.verein-fema.at) herunter oder
schneide die Karte auf der nächsten Seite ausoder gestalte eine nach Deinen Vorstellungen.
2.
Besorge dir weiße Lilien – je Ort eine für Dich und je betroffenem Kind eine weitere.
Niederlegung der Lilien am 25. November
3.
Lege am 25.11. Deine Lilien vor Gericht, Jugendamt, Pflegschaftsgericht, Gutachterpraxen, etc. nieder.
4.
Lege Deine Karte dazu oder steck sie in den Briefkasten.
5.
Mach ein Foto von den niedergelegten Lilien. Die Fotos der niedergelegten weißen Lilien poste unter #StopptInstitutionelleGewalt auf Social Media.
#StopptInstitutionelleGewalt bei Justizministerin Alma Zadic
Am 19.12.2022 wurde eine Delegation der Geschäftsführerinnen und Obfrauen der wichtigsten österreichischen Frauen-, Gewaltschutz- und Opferschutzorganistionen von der Bundesministerin Alma Zadic ins Justizministerium eingeladen, um über die Problematiken im Konzeptentwurf zur geplanten Kindschaftsrechtsreform zu diskutieren.
Andrea Czak, die Obfrau vom Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A, überreichte Bundesministerin Alma Zadic einen Strauß weißer Lilien als Symbol für die Kampagne der White Lily Rev zu institutioneller Gewalt. Czak teilte der Ministerin mit, wie alleinerziehende Mütter und ihre Kinder institutioneller Gewalt während Pflegschaftsverfahren ausgesetzt sind. Sie forderte die Bundesministerin auf, den Gewaltschutz laut Istanbul-Konvention in Pflegschaftsverfahren zu garantieren und den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt vor die Kontaktrechte gewalttätiger Kindesväter zu stellen. Die Ministerin versprach hier ihre volle Unterstützung.
Von links nach rechts: Maria Rösslhumer (Geschäftsführerin AÖF), Dagmar Hackl (ehrenamtliche Mitarbeiterin von FEM.A), Andrea Czak (Obfrau FEM.A), Alma Zadic (Bundesministerin für Justiz), Maria Stern (politische Aktivistin für Alleinerzieher*innen-Rechte), Barbara Stekl (Juristin Frauen* beraten Frauen*), Klaudia Frieben (Obfrau ÖFR), Barbara Illie (Geschäftsführerin Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie), Andrea Brem (Geschäftsführerin Wiener Frauenhäuser)
Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Österreich verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Gewalttaten (also neben körperlicher und sexuallisierter auch psychische Gewalt) bei Entscheidungen über das Kontaktrecht und die Obsorge berücksichtigt werden.
Weiters hat sich Österreich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Ausübung der Obsorge und des Kontaktrechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet.
Entsprechend der Erläuterungen der Istanbul Konvention (vgl 175) soll mit dieser Bestimmung dafür Sorge getragen werden, dass Gerichte keine Pflegschaftsentscheidungen erlassen, ohne dabei Gewalt zu berücksichtigen.
Diese Verpflichtung wurde bereits innerstaatlich umgesetzt. Durch das KindNamRÄG 2013 wurde § 138 ABGB eingeführt, der erstmals die Kriterien für das Kindeswohl definiert.
138 Z 7 ABGB: Kindeswohl ist die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben.
Auch sieht § 107 Abs 3 die Möglichkeit für Richter*innen vor, dem gewalttätigen Elternteil ein Antigewalttraining aufzuerlegen.
Dennoch hat eine Evaluierungsstudie des Österreichischen Instituts für Familienforschung zum KindNamRÄG 2013 ergeben, dass eine Schulung oder Beratung zum Umgang mit Gewalt und Aggression von den befragten Richter/innen nach eigenen Angaben in nur sehr geringem Maße angeordnet wurde. Die Befragten haben dies damit argumentiert, dass eine diesbezügliche Anordnung im Sinne des Kindeswohls bislang noch kaum notwendig gewesen ist, da Gewaltandrohungen bzw. -handlungen in der Regel in Bezug auf die Expartnerin vorkommen, dass mit einer solchen Maßnahme auf die Sicherung des Kindeswohls abstellt und daher nicht das Mittel der Wahl wäre.
Hingegen waren die im Zuge der Studie befragten Expert*innen in hohem Maße davon überzeugt, dass dieses Instrument sehr wohl geeignet ist.
Gewalt in jeder Form muss als Kindeswohlgefährdung anerkannt werden. Auch das Miterleben von Gewalt an der Mutter durch das Kind ist eine Form von Gewalt, die bei Pflegschaftsentscheidungen mitberücksichtigt werden muss.